⚠️ Gesetz gilt seit 28.06.2025

BFSG Barrierefreiheits-Check
für Handwerker & kleine Betriebe

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kann für viele digitale Verbraucherangebote relevant sein. Ob Ihre Website betroffen ist, hängt von Angebot, Unternehmensgröße und Online-Funktion ab.

100.000€
Bußgeld je nach Fall möglich
28.06.2025
Gilt seit
Viele
digitale Angebote betroffen
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Alt-Texte bei Bildern

Blinde Nutzer hören Bilder durch Beschreibungen. Fehlen diese, ist die Seite nicht barrierefrei.

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Formular-Labels

Jedes Eingabefeld braucht eine Beschriftung damit Screenreader wissen was eingegeben werden soll.

🔤

Überschriften-Struktur

H1, H2, H3 müssen in der richtigen Reihenfolge stehen. Screenreader navigieren darüber.

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Link-Texte

"Hier klicken" ist nicht barrierefrei. Links müssen ihr Ziel beschreiben: "Angebot herunterladen".

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Zoom erlaubt

Sehbehinderte müssen die Seite vergrößern können. Zoom-Sperre ist WCAG-Verstoß.

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Barrierefreiheitserklärung

Für betroffene Angebote seit 28.06.2025 relevant. Wir erstellen eine technische Orientierung und einen Entwurf — keine Rechtsberatung.

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