Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist kein Thema nur für Großkonzerne. Jeder Onlineshop und jedes Unternehmen mit Kundenkontakt ist betroffen.
Blinde Nutzer hören Bilder durch Beschreibungen. Fehlen diese, ist die Seite nicht barrierefrei.
Jedes Eingabefeld braucht eine Beschriftung damit Screenreader wissen was eingegeben werden soll.
H1, H2, H3 müssen in der richtigen Reihenfolge stehen. Screenreader navigieren darüber.
"Hier klicken" ist nicht barrierefrei. Links müssen ihr Ziel beschreiben: "Angebot herunterladen".
Sehbehinderte müssen die Seite vergrößern können. Zoom-Sperre ist WCAG-Verstoß.
Seit 28.06.2025 Pflicht. Fehlt sie, droht Bußgeld. Wir generieren sie kostenlos.
Der BFSG-Check ist Teil unseres kostenlosen Gratis-Scans. Keine Anmeldung nötig.
Kostenlos scannen → 📞 Maik anrufenSeit 28.06.2025 gesetzlich Pflicht. Geben Sie Ihre Website-URL ein — wir erstellen die Erklärung automatisch.